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Steuer-TIPPS FÜRS Corona-Jahr

Steuer-Tipps für's Coronajahr: Das müssen Sie bei Home-Office und Kurzarbeit beachten.

Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? Was genau bedeutet die Homeoffice-Pauschale? Über Veränderungen bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 hat sich Heuberger-Bote-Volontärin Julia Brunner mit Steuerberater Patric Kollmar unterhalten.

Was kann ich im Homeoffice von der Steuer absetzen?

Zunächst muss man unterscheiden: Hat man ein separates Arbeitszimmer, das büromäßig eingerichtet und ausgestattet ist oder verrichtet man die Tätigkeit am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke in einem anderen Zimmer. Im zweiten Fall kann man die 2020 eingeführte Homeoffice-Pauschale beantragen. Die beträgt je vollständigem Arbeitstag im Homeoffice fünf Euro und wird für maximal 120 Tage gewährt und führt zu Werbungskosten in Höhe von 600 Euro.

Steht einem ein entsprechend eingerichtetes Arbeitszimmer zur Verfügung und hat der Arbeitgeber die Heimarbeit angeordnet, können die anteiligen Kosten unbegrenzt geltend gemacht werden, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt. Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt, ist der Abzug auf 1250 Euro pro Jahr begrenzt.

Abzugsfähig sind dann die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers. Miete, Nebenkosten, Strom, Wasser, Heizung oder bei Eigentümern der Wohnung entsprechend Abschreibung, Schuldzinsen, Gebäudeversicherungen sowie die Energiekosten. Bei einer Wohnung mit 100 Quadratmeter und einem Arbeitszimmer mit zehn Quadratmeter kann man zehn Prozent der gesamten Kosten geltend machen, eventuell begrenzt auf 1250 Euro. Daneben können natürlich Kosten für Arbeitsmittel und Ausstattung wie Laptop, Drucker oder Headset, die beruflich genutzt werden und nicht vom Arbeitgeber gestellt oder bezahlt werden, abgesetzt werden.

Was gilt denn alles als Arbeitszimmer?

Das Arbeitszimmer muss büromäßig eingerichtet und ausgestattet sein, das heißt Schreibtisch, einen Schrank. Ein Kinderspielzimmer oder ein Gästezimmer mit Bett erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Arbeitszimmers. Des Weiteren sollte das Arbeitszimmer zu über 90 Prozent beruflich genutzt werden, und es sollte in der Wohnung dann auch genug Wohnraum zur Verfügung stehen. In einer Zwei-Zimmer-Wohnung bekommt man schwer ein Arbeitszimmer unter.

Kontrolliert das auch jemand? Also kann dann auch jemand zuhause vorbeikommen und sagen „Ich will jetzt das Arbeitszimmer sehen“?

Ich habe schon Fälle erlebt, in denen seitens des Finanzamts Bilder und Grundrisspläne angefordert wurden, in denen das Arbeitszimmer dann eingezeichnet wurde. Im Zweifel könnte es dann auch mal sein, dass jemand vorbeikommt.

Sie haben ja erwähnt, dass man dieses Jahr bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale geltend machen kann. Was genau bedeutet das jetzt?

Die Homeoffice-Pauschale wurde im vergangenen Jahr eingeführt, um die Kosten, die den Arbeitnehmern durch das Homeoffice entstehen, ohne Nachweis von einzelnen Kosten entsprechend steuerlich geltend machen zu können.

Das bedeutet für die Fälle, in denen am Esszimmertisch oder in einer Arbeitsecke in einem anderen Zimmer gearbeitet wird ein pauschaler Abzug von fünf Euro je Arbeitstag für maximal 120 Tage pro Jahr möglich ist. Ein Nachweis tatsächlich entstandener Kosten wäre hier nicht oder nur sehr aufwändig möglich. Mit der Pauschale von fünf Euro sind dann Miete, Energiekosten und so weiter abgegolten.

Sofern keine weiteren Werbungskosten vorliegen, wirkt sich die Pauschale allerdings nicht aus, da jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro zusteht. Kombiniert mit weiteren Werbungskosten wie Pendlerpauschale, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten kann sich die Homeoffice-Pauschale jedoch auswirken.

Bekommt man diese Pauschale dann nur, wenn man kein Arbeitszimmer hat, das man absetzen kann oder kann man theoretisch auch beides absetzen?

Nein, beides geht nicht. Also immer dann, wenn Sie keinen büromäßig eingerichteten Raum haben, sind Sie im Bereich Homeoffice-Pauschale und können diese fünf Euro geltend machen.

Was für Auswirkungen kann das auf das Absetzen von Miet- und Nebenkosten haben?

Bei der Homeoffice-Pauschale ist mit den fünf Euro alles abgegolten. Beim Arbeitszimmer kann man sämtliche Kosten anteilig für das Arbeitszimmer geltend machen. Hier wirken sich dann Mietzahlungen, Energiekosten und sonstige Nebenkosten entsprechend aus.

Wie sieht es aus mit Internet, Festnetz oder Handy?

Solche Ausgaben können als Arbeitsmittel zusätzlich mit 20 Prozent der tatsächlichen Kosten, maximal 20 Euro pro Monat geltend gemacht werden.

Wie wird das dann kontrolliert, muss man dann eine Handyrechnung einschicken?

Das kann schon sein. Zunächst möchte das Finanzamt mit Einreichung der Steuererklärung keine Belege. Diese müssen auf Anforderung des Finanzamts nachgereicht werden. So kann es dann auch sein, dass Handy- oder Internetkosten entsprechend nachgewiesen werden müssen.

Gelten dann jetzt auch für die Steuererklärung 2020 andere Fristen?

Grundsätzlich müssen die Erklärungen zum 31. Juli eingereicht werden. Sollte zum Beispiel ein Steuerberater mit der Erstellung der Erklärung beauftragt werden, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2022.

Was für Regeln gelten, wenn man in Kurzarbeit war?

Wer Kurzarbeitergeld bekommen hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, sofern das Kurzarbeitergeld über 410 Euro liegt. Grundsätzlich ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt wird, der dann entsprechend höher wird. Das kann dann zu Steuernachzahlungen führen.

Gibt es sonst noch etwas, das man beim Homeoffice oder der Kurzarbeit beachten sollte?

Belege aufbewahren und eventuell eine Bescheinigung über die Homeoffice-Tage beim Arbeitgeber anfordern.

Wie sieht es bei Ihnen aus, haben Sie gerade Spezialberatungen zu dem Thema oder läuft das nebenher?

Das Thema Homeoffice und Kurzarbeit kommt jetzt mit den Erklärungen 2020 immer öfters vor. In vielen Fällen ist es nur die Homeoffice-Pauschale, weil eben kein zusätzlicher Raum zur Verfügung steht. Auch zum Thema Kurzarbeitergeld wollen sich viele informieren. Ansonsten ist das Thema Überbrückungshilfe für Unternehmer immer noch sehr präsent.

 

Das Interview erschien am 14.06.2021 in der Schwäbischen Zeitung | Link.